AGBs - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bei der Anmeldung ist eine Anzahlung von 50% der Gesamtkosten fällig. Die Anzahlung erfolgt entweder in bar oder per Überweisung innerhalb von 5 Werktagen auf folgendes Konto:
Katia Feldsieper, Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling, IBAN DE42 7115 0000 0500 6473 91, BIC BYLADEM1ROS
Erst wenn die vereinbarte Anzahlung eingegangen ist, kann der Platz für Ihren Hund zu dem vereinbarten Termin verbindlich reserviert werden.
Bei Stornierung der Anmeldung vor Abgabe des Tieres werden folgende Kosten geltend gemacht:
Bis 20 Tage vor Urlaubsantritt sind 25% der Unterkunftskosten zu entrichten, bis 10 Tage vor Urlaubsantritt sind 50% der Unterkunftskosten zu entrichten.
Aufnahme und Vergütung
Der Besitzer versichert, dass der Hund zum Zeitpunkt der Übergabe keine ansteckenden Krankheiten hat. Der Hund muss geimpft sein, wobei der Impfschutz nicht älter als 12 Monate und nicht jünger als 30 Tage sein darf.
Der gültige Heimtierausweis ist vorzulegen und verbleibt bis zur Abholung des Tieres in der Hundepension.
Der Hundebesitzer haftet für jegliche Schäden bzw. Verletzungen, die sein Hund anderen Gegenständen, Menschen und Tieren zufügt. Es muss eine gültige Haftpflichtversicherung für den Hund bestehen.
Bei Abgabe des Tieres ist der gesamte Pensionspreis im Voraus zu zahlen.
Bei vorzeitiger Abholung des Pensionsgastes ist der Preis für den Buchungszeitraum in voller Höhe zu entrichten.
Bei Nichtabholung zu dem vereinbarten Tag verlängert sich der Vertrag zwischen der Hundebetreuerin und dem Hundebesitzer automatisch. Der Hundebesitzer hat den vollen aktuellen Tages- bzw. Übernachtungspreis für jeden weiteren Tag zu entrichten.
Sollte der Hund 14 Tage nach dem vereinbarten Abholungstermin noch nicht abgeholt worden sein, wird er dem zuständigen Tierheim übergeben bzw. an andere Personen weitervermittelt.
Betreuung
Die vereinbarten Kosten verstehen sich inklusive Unterbringung, Freilauf/Spaziergänge und Futter des Hundes. Sollte der Hund auf die Fütterung von Spezialnahrung angewiesen sein, muss der Hundebesitzer dies zur Verfügung stellen. Die Unterbringungskosten verändern sich nicht.
Medikamentengabe ist nach Vereinbarung möglich.
Der abgegebene Hund lebt mit den anderen Pensionshunden während des gesamten Aufenthalts in einer Gruppe.
Der Hundebesitzer ist verpflichtet die Betreuungsperson über jegliche Besonderheiten des Hundes zu informieren. Dazu zählen insbesondere Hang zur Aggressivität gegenüber Mensch bzw. anderen Hunden.
Sollte der Hund während der Betreuungszeit ein für die Gruppenhaltung unzumutbares Verhalten aufweisen, behält sich die Betreuerin das Recht zur Einzelhaltung des Hundes vor. Diese Entscheidung steht im Ermessen der Betreuungsperson.
Wird Ihre Hündin während ihres Aufenthaltes in der Hundepension läufig, muss der Hund noch am gleichen Tag abgeholt werden. Ist das nicht möglich, kostet jeder weitere angefangene Pensionstag zusätzlich 50,- €. Bei Deckung bzw. Trächtigkeit wird keine Haftung übernommen.
Krankheit
Ist während dem Aufenthalt in der Hundepension eine tierärztliche Behandlung notwendig, so ist die Hundebetreuung berechtigt einen Tierarzt oder eine Tierklinik ihrer Wahl aufzusuchen und den Hund behandeln zu lassen. Pauschal werden dafür 20,-€ Aufwandsentschädigung berechnet. Die entstehenden Kosten durch den Tierarzt, bzw. die Medikamente trägt ausschließlich der Hundebesitzer. Die Betreuungsperson wird im Rahmen des Zumutbaren versuchen den Hundebesitzer zu erreichen.
Die Betreuerin haftet nicht für Fehler, die dem Tierarzt ihres Vertrauens bei der Behandlung von Krankheiten bzw. Verletzungen des betroffenen Pensionshundes unterlaufen. Ansprüche können ausschließlich gegenüber dem behandelnden Tierarzt geltend gemacht werden.
Sollte der Hund während seinem Aufenthalt in der Hundepension versterben bzw. eingeschläfert werden müssen, wird von der Betreuerin keine Verantwortung übernommen und jegliche Haftung diesbezüglich abgelehnt. Die Betreuerin wird selbstverständlich im Rahmen des Zumutbaren den Hundebesitzer versuchen zu informieren. Entstehende Kosten werden vom Besitzer getragen.
Versorgung
Die Betreuerin verpflichtet sich das ihr anvertraute Tier art- und verhaltensgerecht zu halten und das Tierschutzgesetz, sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten. Sie verpflichtet sich zur größtmöglichen Pflege und Obhut für den Pflegehund.
Sollte der Hund nach dem Aufenthalt in der Hundepension z.B. Krankheiten oder Verletzungen zeigen, verpflichtet sich der Hundebesitzer dieses spätestens 3 Tage nach deren Feststellung, schriftlich bei der Betreuerin anzuzeigen, falls Ansprüche gegen die Betreuerin geltend gemacht werden sollen. Die Beweislast für ein Verschulden der Hundebetreuerin liegt beim Hundebesitzer.
Die Hundebetreuerin haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Es besteht eine
übliche betriebliche Haftpflichtversicherung für die Hundepension. Schadenersatz wird nur bis zur Höhe der Leistungen der betrieblichen Haftpflichtversicherung der Hundebetreuerin
geleistet.
Katia Feldsieper - Zur Leiten 10c - 83620 Feldkirchen-Westerham - Telefon 08063-206886 - Mobil 0163-2599924
Ich bin telefonisch erreichbar: Montag - Freitag von 9:00-18:00 Uhr (außer feiertags)
- Bitte vereinbaren Sie zum Kennenlernen einen Termin mit mir -
- Ich nehme keine unkastrierten Rüden und läufige Hündinnen in meiner Pension auf -