AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

$1 Anmeldung

(1) Bei der Anmeldung ist eine Anzahlung von 50% der Gesamtkosten fällig. Die Anzahlung erfolgt entweder in bar oder per Überweisung innerhalb von 5 Werktagen auf folgendes Konto:

 

Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling

IBAN DE42 7115 0000 0500 6473 91

BIC BYLADEM1ROS

Kontoinhaber: Katia Feldsieper

 

(2) Erst wenn die vereinbarte Anzahlung eingegangen ist, kann der Platz für Ihren Hund zu dem vereinbarten Termin verbindlich reserviert werden. Liegt keine vollständige Zahlung innerhalb der angegebenen Frist vor, kommt der Pensionsvertrag nicht zustande und die Reservierung entfällt.

Wird der Hund innerhalb 7 Tagen nach der Aufenthaltsbuchung abgegeben, müssen die vereinbarten Unterkunftskosten am Tag der Abgabe bar übergeben werden.

(3) Bei Stornierung der Anmeldung vor Abgabe des Tieres werden folgende Kosten geltend gemacht:

Bis 20 Tage vor Urlaubsantritt                                                            25 % der Unterkunftskosten,

bis 10 Tage vor Urlaubsantritt                                                            50 % der Unterkunftskosten,

am Tag der vereinbarten Abgabe des Hundes                                100 % der Unterkunftskosten.

Die Stornierung eines Tagesaufenthaltes muss mindestens 24 Stunden vor Abgabe des Hundes erfolgen. Erfolgt die Absage später oder gar nicht, werden die vereinbarten Kosten in Rechnung gestellt.

 

$2 Aufnahme und Vergütung

(1) Der Hundehalter versichert bei Abgabe des Hundes in der Hundepension, dass dieser über einen gültigen, seinem Alter entsprechenden, aktuellen Impfschutz verfügt. Hierzu gehören Impfungen gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut. Die Immunisierung ist mindestens 4 Wochen alt. Impfungen gegen Zwingerhusten sind erwünscht. Der gültige Heimtierausweis ist vorzulegen und verbleibt bis zur Abholung des Tieres in der Hundepension.

(2) Der Besitzer versichert, dass der abzugebende Hund gesund, frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten für andere Personen oder Tiere ist, innerhalb der letzten 4 Wochen eine Zecken-/Flohprophylaxe erhalten hat und in den letzten 3 Monaten entwurmt wurde. Die letzte Entwurmung muss mindestens 7 Tage vor Abgabe in der Hundepension erfolgt sein.

(3) Bei Abgabe des Tieres ist der gesamte Pensionspreis im Voraus zu zahlen. Wird der Hund vorzeitig abgeholt, werden die bezahlten Betreuungsgebühren nicht zurückerstattet.

(4) Bei Nichtabholung zu dem vereinbarten Tag verlängert sich der Vertrag zwischen der Hundebetreuerin und dem Hundebesitzer automatisch. Der Hundebesitzer hat den vollen aktuellen Tages- bzw. Übernachtungspreis für jeden weiteren Tag zu entrichten. Wird der Hund 14 Tage nach dem vereinbarten Abholungstermin nicht abgeholt, wird er einem Tierschutzverein bzw. zuständigen Tierheim übergeben. Entstehende Kosten müssen vom Besitzer beglichen werden.

 
$3 Betreuung

(1) Die vereinbarten Kosten verstehen sich inklusive Unterbringung, Freilauf/Spaziergänge und Futter des Hundes. Sollte der Hund auf die Fütterung von Spezialnahrung angewiesen sein, muss der Hundebesitzer dies zur Verfügung stellen. Je nach Arbeitsaufwand können zusätzliche Kosten entstehen. Medikamentengabe ist nach Vereinbarung möglich.

(2) Der abgegebene Hund lebt mit den anderen Pensionshunden während des gesamten Aufenthalts in einer Gruppe. Während der vereinbarten Hundepensionsdauer hat der Hund auch betreuten Freilauf auf dem umzäunten Hundepensionsgelände. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass sich sein Hund dort ohne Leinenführung aufhalten darf und übernimmt die Haftung für alle damit in Verbindung stehenden Risiken. Mit der Angabe sozial verträglich, willigt der Hundehalter ein, dass sein Hund mit anderen Hunden freien Auslauf auf dem Gelände bekommt.

(3) Der Hundebesitzer ist verpflichtet die Betreuungsperson über jegliche Besonderheiten des Hundes zu informieren. Dazu zählen insbesondere Hang zur Aggressivität gegenüber Menschen bzw. anderen Hunden.

Sollte der Hund während der Betreuungszeit ein für die Gruppenhaltung unzumutbares Verhalten aufweisen, behält sich die Betreuerin das Recht zur Einzelhaltung des Hundes vor. Diese Entscheidung steht im Ermessen der Betreuungsperson. Die anfallenden zusätzlichen Kosten von 25,- €/Tag müssen vom Hundehalter bei Abholung beglichen werden.

(4) Wird Ihre Hündin während ihres Aufenthaltes in der Hundepension läufig, muss der Hund noch am gleichen Tag abgeholt werden. Ist das nicht möglich, kostet jeder weitere angefangene Pensionstag zusätzlich 50,- €. Bei Deckung bzw. Trächtigkeit wird keine Haftung übernommen.

(5) Werden während des Aufenthaltes des Hundes Fotos oder Filme aufgenommen erklärt der Besitzer seine Zustimmung zu deren Verwendung bzw. Veröffentlichung. Die Geltendmachung einer Vergütung wird hiermit ausgeschlossen.

 

$4 Krankheit

(1) Wird während dem Aufenthalt in der Hundepension eine tierärztliche Behandlung notwendig, so ist die Hundebetreuung berechtigt einen Tierarzt oder eine Tierklinik ihrer Wahl aufzusuchen und den Hund behandeln zu lassen. Pauschal werden dafür 20,- € Aufwandsentschädigung berechnet. Die entstehenden Kosten durch den Tierarzt, bzw. die Medikamente trägt ausschließlich der Hundebesitzer. Die Betreuungsperson wird im Rahmen des Zumutbaren versuchen den Hundebesitzer zu erreichen.

(2) Die Betreuerin haftet nicht für Fehler, die dem Tierarzt ihres Vertrauens bei der Behandlung von Krankheiten bzw. Verletzungen des betroffenen Pensionshundes unterlaufen. Ansprüche können ausschließlich gegenüber dem behandelnden Tierarzt geltend gemacht werden.

(3) Sollte der Hund während seinem Aufenthalt in der Hundepension versterben bzw. eingeschläfert werden müssen, wird von der Betreuerin keine Verantwortung übernommen und jegliche Haftung diesbezüglich abgelehnt. Die Betreuerin wird selbstverständlich im Rahmen des Zumutbaren den Hundebesitzer versuchen zu informieren. Entstehende Kosten werden vom Besitzer getragen.

 

$5 Haftung

(1) Der Hundebesitzer haftet für jegliche Schäden bzw. Verletzungen, die sein Hund anderen Gegenständen, der Ausstattung, Menschen und Tieren zufügt. Es muss eine gültige Haftpflichtversicherung für den Hund bestehen.

(2) Die Hundepension übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die vom Hundehalter mitgebracht wurden, wie z.B. für Körbe, Decken, Kennel, Spielzeug, Leinen, Geschirr, Halsband u.ä.

(3) Die Hundebetreuerin haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Es besteht eine übliche betriebliche Haftpflichtversicherung für die Hundepension. Schadenersatz wird nur bis zur Höhe der Leistungen der betrieblichen Haftpflichtversicherung der Hundebetreuerin geleistet.

 

$6 Versorgung

(1) Die Betreuerin verpflichtet sich das ihr anvertraute Tier art- und verhaltensgerecht zu halten und das Tierschutzgesetz, sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten. Sie verpflichtet sich zur größtmöglichen Pflege und Obhut für den Pflegehund.

(2) Sollte der Hund nach dem Aufenthalt in der Hundepension z.B. Krankheiten oder Verletzungen zeigen, verpflichtet sich der Hundebesitzer dieses spätestens 3 Tage nach deren Feststellung, schriftlich bei der Betreuerin anzuzeigen, falls Ansprüche gegen die Betreuerin geltend gemacht werden sollen. Die Beweislast für ein Verschulden der Hundebetreuerin liegt beim Hundebesitzer.

(3) Im Krankheitsfall der Hundebetreuung ist der Besitzer verpflichtet sein Tier umgehend abzuholen oder anderweitig unterzubringen. Daraus entstehende Kosten trägt der Hundebesitzer. Nicht in Anspruch genommene Unterbringungskosten werden zurückerstattet.

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